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   BFH, 11.11.1987 - I B 33/87   

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https://dejure.org/1987,14973
BFH, 11.11.1987 - I B 33/87 (https://dejure.org/1987,14973)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1987 - I B 33/87 (https://dejure.org/1987,14973)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1987 - I B 33/87 (https://dejure.org/1987,14973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigungspflichten eines Gerichts bei offensichtlichen Unrichtigkeiten innerhalb eines Urteils und Begründetheit einer diese Fehler rügenden Beschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.10.1976 - V B 16/76

    Ähnliche offenbare Unrichtigkeit - Erklärungsmangel - Widerspruch zu

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I B 33/87
    Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Sinne dieser Vorschrift sind nur Erklärungsmängel, die mit dem Erklärungswillen des Gerichts erkennbar in Widerspruch stehen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Oktober 1976 V B 16/76, BFHE 120, 145, BStBl II 1977, 38).
  • BVerwG, 20.09.1976 - 1 B 50.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BFH, 11.11.1987 - I B 33/87
    In Berichtigungsbeschlüsse betreffenden Beschwerdeverfahren gemäß § 107 FGO ist, wie der erkennende Senat in seinem nicht veröffentlichten Beschluß vom 22. Januar 1976 I B 50/75 entschieden hat, über die Kosten zu entscheiden.
  • BFH, 31.07.1991 - II B 152/90

    Voraussetzungen einer Berichtigung eines Urteils nach § 107 Finanzgerichtsordnung

    Die Berichtigung nach § 107 FGO kann deshalb nur dazu führen, daß der erklärte Text des Urteils mit dem erkennbar gewollten Inhalt der Aussage in Deckung gebracht wird (vgl. BFH-Beschluß vom 11. November 1987 I B 33/87, BFH/NV 1989, 26).
  • BFH, 09.11.1995 - XI B 150/94
    Kostenfreiheit besteht für dieses Verfahren nicht, da es sich hier um ein zur Instanz gehörendes Berichtigungsverfahren handelt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 11. November 1987 I B 33/87, BFH/NV 1989, 26).
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